Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(1) Jeder darf sich seine götter frei wählen: geister, menschen, tiere, gemeinschaften, dinge, prinzipien. Die würde unserer götter ist antastbar, aber auf eigenes risiko. Jeder hat das recht (und die pflicht), für seine götter und seinen glauben zu streiten, aber möglichst im rahmen der gesetze unserer staaten.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel 1 GG verwundet das von allen staaten garantierte grund und menschen recht auf teligions und glaubensfreiheit. Hier wird die würde unserer menschen als oberstes rechts prinzip gefordert, also auch über die würde unserer götter gestellt.